Rechtsanwältin

Ingrid Daugs

Am Pfingsberg 4b

40882 Ratingen


 

Tel.: 02102 847500

Fax: 02102 847508

E-Mail: info@ra-daugs.de
 


 

Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG.


 

Können Sie die Anwaltsgebühren aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht selber tragen, können Sie  ggf. Beratungshilfe für eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Tätigkeit in Anspruch nehmen.


 

Hierfür ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe erforderlich, den Sie bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit bei Ihrem  zuständigen Amtsgericht erhalten, z. B. Geschäftsstelle Amtsgericht Ratingen, Düsseldorfer Str. 54, 40878 Ratingen

Den Beratungsschein bringen Sie zur ersten Beratung am besten gleich mit.


 

Im gerichtlichen Verfahren kann Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch das Gericht Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.