Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG.
Können Sie die Anwaltsgebühren aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht selber tragen, können Sie ggf. Beratungshilfe für eine rechtliche Beratung und außergerichtliche Tätigkeit in Anspruch nehmen.
Hierfür ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe erforderlich, den Sie bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten, z. B. Geschäftsstelle Amtsgericht Ratingen, Düsseldorfer Str. 54, 40878 Ratingen
Den Beratungsschein bringen Sie zur ersten Beratung am besten gleich mit.
Im gerichtlichen Verfahren kann Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch das Gericht Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.